Titelbild Volksgarten ist nun eine Schutzzone. - Foto: Thomas Wolkinger
Titelbild Volksgarten ist nun eine Schutzzone. - Foto: Thomas Wolkinger

Mit Schutzzonen gegen Drogenhandel

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Mit der Errichtung von zwei Schutzzonen ab 6. März im Volksgarten und Metahofpark kann die Exekutive nun gegen verdächtige Personen ein Platzverbot aussprechen. Damit soll der Drogenhandel in den beiden Parks eingedämmt werden. Zu dieser Maßnahme gab es am 4. März eine Bürgerinformation, bei der interessierte Anrainer mit den Einsatzleitern diskutieren konnten.

Rund dreißig Menschen haben sich vergangenen Montagabend im Bürgersaal der Evangelischen Kreuzkirche vis-a-vis vom Volksgarten eingefunden. Der Großteil von ihnen sind Pensionisten. Skeptisch lauschen sie den Worten der Vertreter der Polizei. Im Anschluss sprechen sie von „Angst, in den Volksgarten zu gehen“, oder „der Unmöglichkeit für Frauen, alleine ihre Einkäufe nach Hause zu bringen.“ Die Situation in den beiden grünen Oasen im Stadtgebiet scheint ernst.

Umschlagplätze für Drogen

Immer wieder wird der Volksgarten als Drogen-Hotspot in der Grazer Innenstadt bezeichnet. Auch kurzfristige Ermittlungserfolge konnten die Situation nicht verbessern. Nun gab die Landespolizeidirektion Graz bekannt, dass rund um den Volksgarten und den Metahofpark sogenannte Schutzzonen errichtet werden. Verbunden mit erhöhter Polizeipräsenz soll dadurch das Drogengeschäft eingedämmt und der Park wieder zum Erholungsort gemacht werden. „In den kommenden eineinhalb Monaten wird es hier sehr viel Polizei geben“, kündigt Einsatzleiter Christian Kuntner an. Am Dienstag wurden rund um die Parks Verordnungen und Übersichtspläne der Schutzzonen angebracht. Einige von ihnen liegen nun zersplittert am Boden – die Reaktionen auf die Schutzzonen sind kontrovers. 

Nicht jeder war über die Errichtung der Schutzzonen erfreut. - Foto: Thomas Wolkinger
Nicht jeder war über die Errichtung der Schutzzonen erfreut. – Foto: Thomas Wolkinger

„Verdächtigen Personen“, wie es in der Verordnung der LPD Graz heißt, darf künftig ein Platzverbot ausgesprochen werden. Parkbesucher, die davon betroffen sind, dürfen die jeweilige Schutzzone dann für 30 Tage nicht betreten. Machen sie es trotzdem, können Geldstrafen bis 500€ oder eine zweiwöchige Freiheitsstrafe verhängt werden. Im dazugehörigen Gesetzestext heißt es, dass die Errichtung von Schutzzonen speziell Minderjährige schützen soll, denn in der Umgebung des Volksgarten gibt es zwei Schulen und einen Kindergarten, Spielplätze gibt es in beiden Parks. Befristet sind die Schutzzonen auf sechs Monate. Sollte sich die Situation bereits zuvor verbessern, können sie jederzeit aufgehoben werden.

Gefahr der polizeilichen Willkür?

Dass es jetzt zu willkürlichen Personenkontrollen kommen wird, schließt Gerhard Lecker von der Landespolizeidirektion aus: „Wir dürfen gesetzlich nur kontrollieren, wenn ein berechtigter Verdacht vorliegt.“ Als Beispiele für dieses „Verdachtsmoment“ nennt Lecker nervöses Verhalten, auffälliges Auf-und-Ab-Gehen oder das wiederholte Ansprechen von Personen. Wie die Praxis aussehen wird, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Polizisten in Uniform oder Zivil werden jedenfalls in den Parks zum Alltag gehören.

Sollte ein Betroffener sich zu Unrecht des Platzes verwiesen fühlen, kann er beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Diese Beschwerdeverfahren dauern aber für gewöhnlich sehr lange, weshalb das 30-tägige Betretungsverbot vermutlich bereits vor dessen Abschluss vorbei ist. Wenn gegen Anwohner ein Platzverbot ausgesprochen wird, dürfen diese zwar die Schutzzone betreten, “müssen aber auf schnellstem Weg nach Hause gehen”, erklärt Lecker.

Noch läuft mit den Schutzzonen nicht alles nach Plan. - Foto: Thomas Wolkinger
Mit der Anbringung der Verordnungen läuft noch nicht alles nach Plan. – Foto: Thomas Wolkinger

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Einrichtung von Schutzzonen halten Kritiker für keine generelle Lösung des Drogenproblems. Dem stimmt auch Einsatzleiter Kuntner zu: „Das Problem allgemein werden wir damit nicht lösen, wir können nur regressiv agieren.“ Besonders die Gefahr der örtlichen Verlagerung des Drogenhandels ist dem Einsatzleiter bewusst. „Wir haben eine Liste mit 84 Orten, in die abgewandert werden kann.“ An diesen Orten soll es ebenfalls gesteigerte Polizeipräsenz geben. Der hohe personelle Aufwand kann laut Beamten von den eigenen Dienststellen getragen werden. Kuntner: “Wir wollen damit die Abwanderung zumindest lenken.”

Viele Wegweisungen in Linz

Im Gespräch zeigten sich die Anrainer skeptisch, was den Erfolg der Maßnahmen betrifft. „Wir haben diese Situation nun schon seit etlichen Jahren und es ist eher schlimmer geworden“, erklärt eine Anwohnerin. Gleichzeitig betont ihr Mann aber auch, dass er über die Einleitung weiterer Maßnahmen durchaus froh sei. Andere Bundesländer errichteten bereits im Vorjahr Schutzzonen. In Linz spricht die Polizei von „positiven Erfahrungen“ mit dieser Maßnahme: Seit der Errichtung wurden rund 170 Betretungsverbote ausgesprochen, wodurch der Drogenhandel in betroffenen Zonen stark zurückging. Das Drogenproblem in der gesamten Stadt ließ sich durch diese Maßnahme aber nicht lösen.

Anrainer selbst könnten einen Teil zum Erfolg der Schutzzonen beitragen. Kuntner: „Wir freuen uns über jeden Hinweis an die Polizeistelle Lend.“ Dass besorgte Bürger von Beamten nicht ernst genommen werden, wie es von einer Besucherin der Infoveranstaltung geschildert wurde, sollte in Zukunft auch nicht mehr vorkommen.

 

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