Lockdowns, Reisewarnungen, Rückholaktionen: Dieses Jahr bedeutet Urlaub nicht automatisch Entspannung pur. Ein Annenviertler Ehepaar hat seine Erfahrungen mit uns geteilt.
Das Einreisen in viele europäische Länder ist jetzt wieder möglich, oftmals gibt es aber noch Quarantäne-Vorschriften bei der Ein- oder Rückreise. Beispiele dafür sind beliebte Urlaubsdestinationen wie Portugal und die Türkei. Bei der Rückkehr nach Österreich muss nach einem Aufenthalt in diesen Ländern eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. Bei der Einreise auf die portugiesische Insel Madeira sowie die Azoren gilt auch vor Ort für alle EU-Bürger eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Seit 13 Jahren verbringen der Annenviertler Erich Götz und seine Ehefrau ihren Urlaub genau dort – auf Madeira. Dieses Jahr machte ihnen die Corona-Krise allerdings einen Strich durch die Rechnung und sie mussten ihren Urlaub vorzeitig beenden. Die Rückholung gestaltete sich anfangs schwierig, sagt Götz: „Die österreichische Botschaft hat uns angerufen und gesagt, wir müssen früher zurückkommen.“ Nach Möglichkeit sollten sich die beiden die Rückreise selbst organisieren. Tickets für den eigentlichen Rückflug hatten sie bereits. Als ihnen die Lufthansa für den Ersatzrückflug einen neuen Preis anbot, kam aber die Ernüchterung: etwa 1000 Euro Aufpreis pro Person. Glück im Unglück für das Ehepaar Götz war, dass sie die jährliche Madeira-Reise immer über ein Reisebüro buchen. Dort fand man für die Rückreise eine weitaus billigere Alternative. Ohne Aufpreis und für nur knapp 600 Euro wurden die beiden mit dem Flughafentaxi vor die Haustür chauffiert.
Kurzarbeit statt Mehrarbeit
Die Lockdowns trafen viele Branchen hart, eine aber ganz besonders. Für manche gab es Notlösungen. Restaurants konnten auf Lieferdienste ausweichen, manche Dienstleister durch strenge Vorschriften ihr Geschäft weiterführen. Aber was macht ein Reisebüro, wenn ein internationales Reiseverbot gilt? Der Tourismus wird auf vielen Ebenen vom Virus auf die Probe gestellt. „Die Reisebüro-Branche ist generell sehr krisengeprüft, aber so etwas in der Art gab es noch nie“, sagt der Geschäftsführer von GRUBER-reisen Max Schlögl über die Corona-Situation. Buchungen aus dem letzten Jahr, sowie auch diesem Frühjahr, die für den Urlaub 2020 gedacht waren, mussten alle storniert werden.
Eine der Lösungen, um die Zeit bis zum Wiederhochfahren des Betriebs zu überstehen, war das Anmelden zur Kurzarbeit. Bei GRUBER-reisen wurde schon Ende März auf dieses Modell umgestellt. Auf die von der Regierung zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel warteten sie aber lange: „Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen gibt es zwar, die greifen aber sehr langsam. Wir haben erst Anfang Juni Unterstützung für die Kurzarbeit bekommen.“ Als Maßnahme, um den Tourismus auch im Land zu stärken, haben viele Reisebüros und -veranstalter außerdem ihr Österreich-Angebot ausgebaut.
Was, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?
Ist ein Unternehmen finanziell nicht so gut abgesichert wie GRUBER-reisen, könnte eine zweite Ansteckungswelle fatale Folgen haben. Für viele sei die Situation nicht nur herausfordernd, sondern existenzbedrohend, sagt Schlögl – gerade in der Reiseveranstalterbranche. In Österreich gibt es für den Fall einer Insolvenzanmeldung die sogenannte Reisebürosicherungsverordnung. Diese sichert allerdings nicht die Reisebüros, sondern ihre KlientInnen. Sie verpflichtet Reisebüros und -veranstalter für eine Konkursabsicherung zu sorgen. Auch wenn nicht direkt der Veranstalter Insolvenz anmeldet, sondern zum Beispiel das Hotel, in dem man übernachtet, muss dieser für eine Ersatzunterkunft sorgen.
Für viele Menschen ist das Selbstorganisieren einer Reise schon Standard. Dass die Buchung über ein Reisebüro automatisch teurer wird ist ein weit verbreiteter Glaube. Laut Verbraucherschutz ist allerdings gesetzlich geregelt, dass ein Reisebüro keine höheren Kosten verlangt als der Online-Anbieter. Was aber gestattet ist, ist Reisen von Anbietern zu empfehlen, bei denen das Reisebüro bessere Provisionen erhält.
Für diejenigen, für die ein Auslandsaufenthalt in nächster Zeit ein zu großes Risiko darstellt, gibt es rund um Graz Alternativen für Bade- und Erlebnisurlaub. Mit Wellenrauschen kann der Schwarzlsee zwar nicht punkten, Wakeboarden und Wasserski fahren kann man jedoch. Für das Ehepaar Götz ist trotzdem klar: Ist es nächstes Jahr möglich, werden sie ihren Urlaub wieder auf Madeira verbringen. Dann hoffentlich ohne 14 Tage Quarantänepflicht.
Norwegen: Einreise bis 20. August verboten
Finnland: Einreise bis 14. Juli nur bei gewichtigen Gründen gestattet, 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise
Bosnien und Herzegowina: Einreise bis auf Weiteres nur bei gewichtigen Gründen gestattet, 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise und Rückkehr
Nordmazedonien: Einreise bis auf Weiteres verboten
Moldawien: Einreise bis 30. Juni nur bei gewichtigen Gründen gestattet, 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise und Rückkehr
Außerdem gibt es Reisewarnungen unter anderem für Schweden, die Türkei und die italienische Region Lombardei.
Weitere Informationen findet ihr hier!