Es ist wieder soweit! Zeit den Keller, Dachboden oder Kasten auszuräumen – am 20. September geht der ANNENViERTEL-Flohmarkt in die sechste Runde. Die Annenstraße verwandelt sich zu einem wahren Paradies für TrödlerInnen und FeilscherInnen. Erstmals füllen sich unter der Verantwortung des ANNENViERTEL-Vereins die Gehsteige mit vollgeräumten Verkaufsständen. BesucherInnen können sich über lebhafte Stunden im Herzstück unseres Viertels freuen.
Ihr wollt mitmachen beim ANNENViERTEL-Flohmarkt ? Wir sagen euch wie: Der Verein klärte uns über die Richtlinien für ein einmaliges Flohmarkt-Erlebnis auf.
Muss ich mich als VerkäuferIn voranmelden?
Nein, einfach am 20. September in der Früh vorbeikommen.
Ab wann darf ich meinen „Ramsch“ und meine Schätze verkaufen?
Die Dauer des Flohmarktes beschränkt sich auf die Zeit zwischen 09.00 und 16.00 Uhr. Die Stände dürfen ab 08.00 aufgestellt werden. Also nicht um 06.00 oder 07.30 Uhr.
In welchen Bereichen darf ich meinen Tisch aufstellen?
Der Flohmarkt beginnt auf Höhe des Styria Center und geht bis hinauf zur Fußgängerzone vor der Hauptbahnhof-Unterführung.
In diesem Bereich werden die Aufstellplätze mit Hilfe von rosaroten Bodenmarkierungen ganz klar gekennzeichnet sein.
Die Haltestellenbereiche müssen ohne Ausnahme frei bleiben. Auch diese werden mithilfe von pinken Absperrbändern klar abgegrenzt.
Wie darf ich meinen Tisch aufstellen?
Die Flohmarktstände sind in einem Abstand von 2,5 Metern zur Hausfassade aufzustellen. Der Verkauf muss in Richtung Gehweg stattfinden. Dies muss so aus Sicherheitsgründen sein, da die Straßenbahnen im Normalbetrieb fahren werden.
Die Straßenbahn darf fahren, wie steht’s um den restlichen Verkehr?
Zufahrende HändlerInnen sollten ihre Autos umgehend nach der Entladung der Flohmarktware wieder wegstellen. Für durchfahrenden Autoverkehr ist die Annenstraße in der Zeit von 9.00-16.00 Uhr gesperrt. Ausgenommen ist natürlich die Zufahrt für AnrainerInnen und das Laden von sperrigen Gütern.
Die Querungen an den Kreuzungen sind befahrbar.
Darf ich bei meinem Stand Freibier ausschenken?
Nein, denn es ist kein Gastronomieausschank außerhalb der Gastgärten erlaubt.
Was darf ich verkaufen und was nicht?
Grundsätzlich darf man alles verkaufen, was man privat ausmistet oder aus dem Keller holt. Hier handelt es sich um Privatgegenstände, die der/die InhaberIn nicht mehr benötigt und deshalb verkauft. Ob Schallplatten, Porzellanfigürchen, Einräder oder VHS-Kassetten – her damit!
Verboten hingegen ist der Verkauf von Waffen und Zubehör sowie Dekorations- und Sammlerwaffen, Militärgegenständen, Tieren, Feuerwerkskörpern, vom Gesetzgeber untersagte Waren, faschistische Objekte, Plagiate und Raubkopien, pornografische, Gewalt verherrlichende sowie rassistische Filme, Lebensmittel, Blumen und Pflanzen.
Und das wird kontrolliert?
Ja. Im Zweifelsfall entscheiden die FlohmarktveranstalterInnen, ob ein Artikel zu den verbotenen Waren zählt und werden den jeweiligen Anbieter von der Flohmarktfläche verweisen oder im Bedarfsfall die Behörden einschalten.
Die Standplätze sind für AnrainerInnen kostenlos, wieviel bezahlen Nicht-AnrainerInnen?
Grundsätzlich versucht man, den Flohmarkt als AnrainerInnen Flohmarkt kostenlos zu veranstalten. Nicht-AnrainerInnen werden gebeten, förderndes Mitglied beim Verein Stadtteilprojekt ANNENViERTEL zu werden.
Welche Kosten entstehen dabei konkret für Nicht-AnrainerInnen?
Eine Jahresmitgliedschaftsgebühr beträgt für Privatpersonen 10,- Euro. Damit werden Projekte im Annenviertel finanziell unterstützt.
Haben Annenviertel-BewohnerInnen ein Vorrecht auf Plätze?
Grundsätzlich ist die Annenstraße so groß, dass jede/r BewohnerIn einen Platz findet. Möglicherweise nicht direkt vor der Haustür, aber bei den bisherigen Flohmärkten ist es sich immer gut ausgegangen.
Sonstige Hinweise:
Bei Regenwetter fällt der Flohmarkt aus.
Ihr habt noch immer Fragen? Diese werden euch gerne vom ANNENViERTEL-Verein unter 0316/335544 beantwortet.
Wir sehen uns beim Feilschen!